Das Landgericht Frankfurt am Main hat einer Klage von Dr. Tobias Kaltenbach, dem ehemaligen Geschäftsführer der Kliniken des Main-Taunus-Kreises (MTK), stattgegeben. Es ging um die Vergütung der TK Management GmbH, einer Gesellschaft von Kaltenbach, nach einem Beratervertrag, der im Zusammenhang mit der Beendigung der Tätigkeit von Kaltenbach abgeschlossen worden war. Die Kliniken hatten diesen Vertrag im April 2018 angefochten. Dagegen wiederum hatte Kaltenbach geklagt. Über seine Klage ist nun entschieden worden.
Das Gericht hat sich in seiner Entscheidung mit den Gründen für die Anfechtung nicht auseinandergesetzt. Es vertritt die Meinung, der Vertrag könne aus Rechtsgründen nicht isoliert angefochten werden, also ohne die anderen Vereinbarungen, die im Rahmen der Beendigung der Tätigkeit von Kaltenbach abgeschlossen worden waren. Die Kliniken wollen nun die Urteilsbegründung auswerten und dann prüfen, ob sie in Berufung gehen.
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Main-Taunus-Kreis