GKV-Kommission

GKV-Kommission: Pflegebudget und Prüfquoten abschaffen

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GKV-Kommission: Pflegebudget und Prüfquoten abschaffen
Bundesgesundheitsministerium © commons.wikimedia.org | Jörg Zägel

Experten sehen bis zu 42 Milliarden Euro Sparpotenzial für die GKV. Welche Maßnahmen nun auf dem Tisch liegen.

Die Expertenkommission für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) schlägt Eingriffe in Milliardenhöhe vor, um steigende Ausgaben zu bremsen und neue Beitragserhöhungen zu vermeiden. Das Gremium legte in Berlin einen Bericht mit 66 Empfehlungen vor, die für nächstes Jahr ein Volumen von bis zu 42 Milliarden Euro ausmachen könnten. Dabei geht es um Maßnahmen bei den Einnahmen und Ausgaben der Kassen. 

Das Sparpotenzial liegt damit höher als die für 2027 zu erwartende Finanzlücke von rund 15 Milliarden Euro, wie die Kommission erläuterte. Ein Großteil der Optionen könnte eine Finanzwirkung von 37 Milliarden Euro haben, ohne dabei die Versorgung zu beeinträchtigen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte das Gremium mit zehn Professorinnen und Professoren im vergangenen Herbst eingesetzt.

Auch Beteiligung von Patienten 

Die Kommission schlägt mögliche Einsparungen von bis zu 19 Milliarden Euro bei Leistungserbringern wie Praxen und Kliniken sowie Herstellern vor. Zentraler Ansatzpunkt ist, dass Vergütungen nicht stärker steigen sollten als die Einnahmen. Mögliche Beiträge der Patientinnen und Patienten könnten bis zu 4,1 Milliarden Euro ausmachen. Genannt wird beispielsweise eine Erhöhung der seit 2004 weitgehend unveränderten Zuzahlungen etwa für Medikamente.

Die Kommission empfiehlt außerdem, Steuern auf Tabak und Alkohol zu erhöhen und eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke einzuführen. Mehreinnahmen sollten an die GKV gehen. Rund 12 Milliarden Euro erbringen könnte eine volle Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund etwa bei den Kosten für die Versorgung von Bürgergeldempfängern.

Für den Krankenhausbereich schlägt die Kommission folgende Maßnahmen vor:

Streichung der Prüfquoten

Die Kommission empfiehlt, das quartalsbezogene Prüfquotensystem abzuschaffen. Krankenhausabrechnungsprüfungen sollen damit nicht länger quotenmäßig begrenzt sein. „Seit Einführung des quartalsbezogenen Prüfquotensystems im Jahr 2020 ist keine substanzielle Verbesserung der Abrechnungsqualität festzustellen“, heißt es in dem Bericht. Gleichzeitig seien die Ausgaben der GKV für Krankenhausleistungen zusätzlich dadurch gestiegen, dass im Vergleich zur Zeit vor Einführung des Quotensystems niedrigere Erstattungsbeträge realisiert wurden. Sparpotenzial: 1,4 Milliarden Euro in 2027. Zudem soll die Erweiterung des MD-Prüfauftrags im schriftlichen Verfahren automatisch und ohne gesonderte Antragstellung oder Bestätigung durch die Krankenkasse ermöglicht werden. Einsparpotenzial: 460 Millionen Euro in 2027.

Streichung der vollständigen Tarifrefinanzierung

Die vollständige Tarifrefinanzierung im Krankenhausbereich soll abgeschafft werden. Sie schwächt das Wirtschaftlichkeitsgebot und verursacht zusätzliche Kosten, obwohl die Tarifentwicklung bereits durch bestehende Vergütungsinstrumente hinreichend berücksichtigt wird, begründet die Kommission. Sparpotenzial: 500 Millionen Euro in 2027.

Abschaffung des Pflegebudgets 

Das Pflegebudget soll abgeschafft werden, um den starken Anstieg der Pflegepersonalkosten zu begrenzen und einen wirtschaftlichen Einsatz von Pflegepersonal zu fördern. Die Pflegepersonalkosten sollen ab 2027 wieder in das DRG-System eingegliedert werden. Die Finanzierung des Pflegeanteils je DRG soll verbindlich nachgewiesen werden. Sparpotenzial: 620 Millionen Euro in 2027.

Streichung der zusätzlichen Vergütung für pflegeentlastende Maßnahmen

Die Zusatzvergütung für pflegeentlastende Maßnahmen soll gestrichen werden. Die Kommission begründet das mit schwer abgrenzbaren Kosten und fehlender Steuerungswirkung sowie nachweisbarem Entlastungseffekt für das Pflegepersonal. Sparpotenzial: 720 Millionen Euro in 2027.

Erweiterung der Fallzusammenführung

Die Regelungen zur Fallzusammenführung im aDRG-Bereich soll angepasst werden. Wiederaufnahmen innerhalb von 30 Tagen nach der Ersteinweisung sollen pauschal zusammengeführt werden. Die aktuelle Regelung zur Zusammenführung von Wiederaufnahmen im G-DRG-System entfalte nur einen begrenzten Wirkungsbereich und sei zugleich mit einem hohen administrativen Aufwand verbunden, wodurch der Nutzen der Fallzusammenführung stark eingeschränkt bleibt, heißt es. Einsparpotenzial: 2,1 Milliarden Euro in 2027.

Weitere Vorschläge:

  • NUB-Verfahren (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden) sollen ausschließlich in Innovationszentren im Rahmen klinischer Studien stattfinden dürfen. Das Entscheidungsmonopol über das Vorliegen eines Potenzials der Methode sollte beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) liegen. Hersteller sollen in bestimmten Fällen Kosten für die Evidenzgenerierung selbstständig tragen. Einsparpotenzial: 50 Millionen Euro in 2027.
  • Obligatorische und vom G-BA entwickelte Zweitmeinungsverfahren bei mengensensiblen Eingriffen. Einsparpotenzial: 150 Millionen Euro in 2027.
  • Die Kommission empfiehlt zudem ein Maßnahmepaket zur Begrenzung der Budgetsteigerungen im PEPP-Bereich, darunter die Rückzahlungsverpflichtung bei fehlender Besetzung von Personalstellen, die Begrenzung von Mehrkosten für zusätzliche Personalausstattung und den Verzicht auf pauschale Entgelterhöhungen durch den Krankenhausvergleich. Einsparpotenzial: 400 Millionen Euro in 2027.
  • Zudem schlägt die Kommission diverse Anpassungen am Vorhaltebudget vor, bspw. die Aufnahme der Abrechnung der Vergütung der Vorhaltebudgets in den zulässigen Prüfumfang bei Krankenhausbehandlungen durch den Medizinischen Dienst. Zusätzlicher Fördertöpfe sollen zudem gestrichen werden. Beispiele sind die Pädiatrie, Geburtshilfe, Stroke Units, spezielle Traumatologie und Intensivmedizin sowie Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben und Hochschulkliniken, aber auch Zuschlägen für die Teilnahme an der Notfallversorgung und für ländliche Krankenhäuser. Einsparpotenzial: 630 Millionen Euro in 2028.

 

Den vollständigen Bericht der GKV-Kommission können Sie hier herunterladen.

dpa/fa

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