Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird für das kommende Jahr um 0,2 Prozentpunkte auf 1,3 Prozent angehoben. Das hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bekanntgeben.
Der GKV-Spitzenverband geht dagegen von eine Erhöhung auf 1,4 Prozent aus. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands erklärt dazu, dass das kommende Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung nicht nur, aber insbesondere auch durch die weiterhin zu erwartenden pandemiebedingten Finanzwirkungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite sehr herausfordernd werden.
Schätzergebnis für das Jahr 2020
Für das laufende Jahr rechnet der Schätzerkreis, der sich aus Experten des Gesundheitsministeriums (BMG), BAS und GKV-Spitzenverbands zusammensetzt, mit 239,6 Milliarden Euro an Einnahmen. Dabei wurden der reguläre Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse und der ergänzende Bundeszuschuss in Höhe von 3,5 Milliarden Euro berücksichtigt. Die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds betragen entsprechend der rechtlichen Vorgaben unverändert 240,2 Milliarden Euro. Bei den Ausgaben herrscht indes keine Einigkeit: BMG und BAS gehen von 257,8 Milliarden Euro, GKV von 258,6 Milliarden Euro.
Schätzergebnis für 2021
Für das Jahr 2021 erwartet der Schätzerkreis Einnahmen des Gesundheitsfonds in Höhe von 255,0 Milliarden Euro. Bei den Ausgaben für 2021 konnte ebenfalls keine Einigkeit erzielt werden. BMG und BAS schätzen Ausgaben in Höhe von 274,9 Milliarden Euro, GKV-Spitzenverband 276,6 Milliarden.
Diese beinhalten den regulären Bundeszuschuss in Höhe von 14,5 Milliarden Euro sowie einen ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Milliarden Euro abzüglich des Anteils für die landwirtschaftliche Krankenkasse und eine Zuführung aus Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von 8 Milliarden Euro. Zudem wird bei der Schätzung der Einnahmen des Gesundheitsfonds eine Zuführung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds in Höhe von 900 Millionen Euro zum Ausgleich der Mindereinnahmen durch die Einführung eines Freibetrags auf betriebliche Versorgungsbezüge berücksichtigt.
Das Bundesministerium für Gesundheit legt nach Auswertung der Ergebnisse des Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das Jahr 2021 fest und gibt ihn bis zum 1. November 2020 im Bundesanzeiger bekannt. Die Verwaltungsräte der einzelnen Krankenkassen werden laut GKV in den kommenden Wochen über die tatsächlichen Zusatzbeitragssätze der einzelnen Krankenkassen entscheiden.