Neun Jahre ist es inzwischen her, dass das Vergaberecht auf europäischer Ebene neu geregelt wurde. Ziel war es, die Vorgaben für öffentliche Aufträge an die Bedürfnisse des wachsenden Binnenmarktes anzupassen. Im Jahr 2016 wurden die EU-Vorgaben in deutsches Recht umgesetzt. Mit dem sogenannten Trio-Gesetz haben sie schließlich im Jahr 2021 die medizinische Rehabilitation erreicht.
Damit wurde die Beschaffung medizinischer Reha-Leistungen auf neue Füße gestellt und die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund beauftragt, die Details durch verbindliche Entscheidungen auszugestalten. Knapp zwei Jahre hatten wir Zeit, um dieses umfangreiche Reformprojekt bis zum 30. Juni 2023 umzusetzen. Das haben wir erfolgreich gemeistert! Fünf verbindliche Entscheidungen wurden vom DRV-Bundesvorstand im Mai einstimmig beschlossen. Sie regeln die Zulassung, die Vergütung, die Belegung sowie die Veröffentlichung einrichtungsbezogener Qualitätsdaten und werden ergänzt durch einen Prolog, der die Grundlagen der qualitätsorientierten Beschaffung beschreibt.
Zum 1. Juli traten die verbindlichen Entscheidungen in Kraft. Der Übergang auf das neue Verfahren ist gelungen: Die neuen Verträge mit unseren Vertragseinrichtungen sind unterzeichnet, das Prozedere zur Einrichtungsauswahl ist störungsfrei angelaufen. Auch unser Portal www.meine-rehabilitation.de, das Versicherten und Interessenten einen Einblick in die Qualitätsdaten der Reha-Einrichtungen bietet, ist gut gestartet. Es bietet Unterstützung bei der Klinikauswahl und wird gut angenommen. Insgesamt war der Weg dorthin nicht immer einfach. Schließlich wollte jede Meinung gehört und jedes Interesse berücksichtigt werden. Hier hatte der Gesetzgeber jedoch eine klare Linie vorgegeben: Bei der Ausgestaltung der Beschaffungsdetails setzte er auf die fachliche Expertise der Deutschen Rentenversicherung und legte die finale Entscheidung in die Hände der gewählten Selbstverwaltung. Die Verbände der Leistungserbringer sowie der Betroffenen bekamen ein Anhörungsrecht und wurden über ein Beratergremium intensiv und fortwährend am Prozess beteiligt.
Im Austausch mit den Verbänden haben wir auf Transparenz und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit gesetzt. Diesen Weg führen wir auch fort. So haben wir einen Beirat zur Vergütung und einen zum Public Reporting gegründet. Hier werden wir die Details für das Vergütungssystem besprechen, das im Januar 2026 in Kraft treten soll. Und wir werden uns über das Public Reporting austauschen, das wir stetig mit den Entwicklungen in der Qualitätssicherung abgleichen und an die Bedürfnisse der Betroffenen anpassen. In einem übergeordneten Begleitgremium behalten wir zudem das gesamte Beschaffungsverfahren und dessen Auswirkungen auf die Rehabilitation im Blick.
Die DRV hat in den vergangenen zwei Jahren ein großes Reformvorhaben erfolgreich umgesetzt. Das Beschaffungsrecht wurde vergaberechtskonform ausgestaltet und im Sinne der Rehabilitanden weiterentwickelt. Es stärkt ihre Rechte und macht Qualität sichtbar. Wir danken allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und setzen den Prozess fort – im Dialog mit den Verbänden für eine hochwertige medizinische Versorgung.