Klinikfinanzierung

Hessens Landesbasisfallwert steht

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Hessens Landesbasisfallwert steht
© ©Werner Krueper

Kassen und Kliniken haben den hessischen Landesbasisfallwert für das Jahr 2025 ausgehandelt. Er beträgt 4.386,25 Euro. Dies entspricht einer Steigerung um 4,36 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert. Insgesamt erhalten die hessischen Krankenhäuser im laufenden Jahr damit über 203 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege hat den neuen Landesbasisfallwert rückwirkend ab 1.1.2025 genehmigt.

"Durch die Einigung beim Landesbasisfallwert sichern die Verbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen in Hessen die Liquidität der hessischen Krankenhäuser, damit sich diese auch in schwierigen Zeiten ihren Aufgaben in der Versorgung widmen können“, sagt Claudia Ackermann, Leiterin der vdek-Landes­vertretung Hessen. In einer schwierigen finanziellen Situation hätten beide Verhandlungspartner der Selbstverwaltung alle Verhandlungsspielräume genutzt. Die Verständigung bringt für 2025 Planungssicherheit bei der diesjährigen Finanzierung der stationären Versorgung in Hessen, so Ackermann.

Kliniken: 200 Millionen Euro mehr reichen nicht

Die Hessische Krankenhausgesellschaft (HKG) verweist darauf, dass rein rechtlich die sogenannte „Obergrenze“ eine Steigerung um 4,41 Prozent grundsätzlich möglich gemacht hätte. Um die Liquidität der hessischen Krankenhäuser zeitnah mit einer Erhöhung des Landesbasisfallwertes zu sichern, habe man der Steigerung um 4,36 Prozent aber zugestimmt. "Gleichwohl werden die zusätzlichen circa 200 Millionen Euro nach den Berechnungen der HKG bei weitem nicht ausreichen, weder um die im laufenden Jahr zu erwartenden Kostenentwicklungen gegenzufinanzieren, noch um einen Ausgleich für die systembedingte Unterfinanzierung vorzunehmen", sagte ein Sprecher auf Anfrage von Bibliomed.

Der Landesbasisfallwert gilt für alle Krankenhäuser in Hessen und bildet die wesentliche Grundlage für die Abrechnung von Krankenhausleistungen über Fallpauschalen (DRG). Er bestimmt maßgeblich die Höhe der Vergütung, die ein Krankenhaus für medizinische Leistungen von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen erhält, und damit das verfügbare Finanzvolumen für die gesamte stationäre medizinische Versorgung. Die Krankenkassen können anhand der erwarteten Fallzahlen ihre Ausgabenentwicklung abschätzen. Auch für die hessischen Krankenhäuser bedeutet der Abschluss Planungssicherheit auf der Einnahmenseite.

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