Die Medizintechnik-Verbände BVMed und ZVEI fordern, die Investitionsfinanzierung künftig verbindlich in die Krankenhausplanung einzubeziehen.
In einem gemeinsamen Positionspapier plädieren sie dafür, den Investitionsbedarf für Medizintechnik und Infrastruktur bereits bei der Zuweisung von Leistungsgruppen zu berücksichtigen. Hintergrund sind aus Sicht der Verbände anhaltende Defizite bei der Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser.
Planung und Finanzierung verknüpfen
BVMed und ZVEI sprechen sich dafür aus, die Investitionsfinanzierung stärker mit der Krankenhausplanung zu verknüpfen. Nach Auffassung der Verbände greife die bisherige Betrachtung der Betriebskosten zu kurz, da medizinische Leistungen nur mit einer entsprechenden technischen Infrastruktur erbracht werden könnten.
Deshalb solle bereits bei der Planung von Leistungsgruppen berücksichtigt werden, welcher Investitionsbedarf während der gesamten Nutzungsdauer der dafür erforderlichen Infrastruktur entstehe.
Finanzierungslücke bei Krankenhausinvestitionen
Nach Angaben der Verbände besteht bei der Investitionsfinanzierung deutscher Krankenhäuser seit Jahren eine strukturelle Unterdeckung. Sie verweisen auf Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), wonach die Finanzierungslücke im Jahr 2023 bei 2,64 Milliarden Euro gelegen habe.
Demnach seien 41 Prozent des notwendigen Investitionsbedarfs ungedeckt geblieben. Dies habe zu einem Investitionsstau geführt, der sowohl die bauliche Infrastruktur als auch die Ausstattung der Krankenhäuser mit Medizintechnik betreffe.
Kritik an bisheriger Finanzierungssystematik
Laut Positionspapier sei der medizinisch-technische Fortschritt der vergangenen Jahrzehnte in der Investitionsplanung der Länder nicht ausreichend berücksichtigt worden. Krankenhäuser hätten deshalb notwendige Investitionen zunehmend aus den Erlösen der Fallpauschalen finanzieren müssen.
Nach Ansicht der Verbände widerspreche dies dem Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung und belaste die wirtschaftliche Situation der Einrichtungen.
Vorhaltevergütung soll Investitionsbedarf berücksichtigen
Die Verbände halten das mit der Krankenhausreform eingeführte System der Vorhaltevergütung für unzureichend, um Investitionen in die medizintechnische Infrastruktur abzubilden. Bislang würden dort lediglich Betriebskosten berücksichtigt.
BVMed und ZVEI fordern deshalb, die Investitionsfinanzierung verbindlich an den tatsächlichen Investitionsbedarf zu koppeln. Als mögliche Grundlage verweisen sie auf die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) kalkulierten Investitionsbewertungsrelationen.
Medizintechnik und digitale Infrastruktur im Fokus
Aus Sicht der Verbände sollte eine künftige Investitionsfinanzierung insbesondere medizintechnische Großgeräte, die Ausstattung von Operationssälen und Katheterlaboren, robotisch assistierte Operationssysteme sowie digitale Infrastruktur umfassen.
Darüber hinaus nennen sie Medizintechnik zur Unterstützung effizienter Versorgungsprozesse sowie räumliche und infrastrukturelle Anpassungen für eine ressourcenschonende Leistungserbringung.
ab
