Die Krankenhausträger in Baden-Württemberg sollen Ende November 2026 erfahren, welche Leistungsgruppen für ihre Standorte vorgesehen sind.
Das teilte das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit Baden-Württemberg in einem veröffentlichten FAQ zum Verfahren mit.
Die Häuser erhalten anschließend die Möglichkeit, zu den Planungsentscheidungen Stellung zu nehmen. Die erstmalige Zuweisung der Leistungsgruppen soll bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen und zum 1. Januar 2027 wirksam werden.
Krankenhäuser können Stellung nehmen
Nach Angaben des Ministeriums werden die Krankenhausträger zunächst über die vorgesehenen Zuweisungen informiert. Erst danach folgt das weitere Anhörungs- und Entscheidungsverfahren. Der Landeskrankenhausausschuss wird dabei eingebunden.
Keine Vorabinformationen zu einzelnen Häusern
Zu einzelnen Krankenhäusern oder beantragten Leistungsgruppen will das Ministerium vor Abschluss des Verfahrens keine Angaben machen. Als Grund nennt es das laufende Verwaltungsverfahren.
„Die Krankenhausträger sollen Ende November 2026 erfahren, welche Leistungsgruppen für ihre Standorte vorgesehen sind“, heißt es in dem veröffentlichten Fahrplan des Ministeriums.
Mehr zur Umsetzung der Krankenhausreform in den Ländern:
- Saarland: Warum die Landesregierung keine Standortschließungen infolge der Krankenhausreform erwartet.
- Bayern: Wie das Freistaat die Zuweisung von Leistungsgruppen für seine Kliniken vorbereitet.
- Sachsen-Anhalt: Welche Rolle Leistungsgruppen bei der Krankenhausplanung ab 2027 spielen.
- Schleswig-Holstein: Wie die Reform in den Krankenhausregionen umgesetzt werden soll.
- Hessen: Nach welchen Kriterien Leistungsgruppen den Klinikstandorten zugeordnet werden.
cs
