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Stand und nächste Schritte der Krankenhausreform

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Johanna Sell, Leiterin der Unterabteilung 21 "Gesundheitsversorgung, Krankenhauswesen", Bundesministerium für Gesundheit
Johanna Sell, Leiterin der Unterabteilung 21 "Gesundheitsversorgung, Krankenhauswesen", Bundesministerium für Gesundheit © Regina Sablotny

Die Leiterin der Unterabteilung „Gesundheitsversorgung, Krankenhauswesen“ im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Johanna Sell, hat am Donnerstag auf dem DRG|FORUM in Berlin einen Überblick über den Stand und die nächsten Schritte der Krankenhausreform gegeben. 

Der Kern der Reform – die Verbindung von Planung mit Qualitätssicherung und Finanzierung – sei etwas „völlig Neues“, sagte Sell. Finanzierung gebe es nur für zugewiesene Leistungsgruppen – und die Zuweisung von Leistungsgruppen setze die Erfüllung von Qualitätskriterien voraus. „Das ist die große Neuerung des KHVVG, die zum Glück auch mit dem KHAG genauso Bestand haben wird und als Basis für das gilt, was als nächstes kommen wird.“

Nukleus der Reform sei die Weiterentwicklung des Leistungsgruppensystems. Künftig solle es nur noch Leistungsgruppen geben, denen konkrete Fälle zugeordnet werden können. Dadurch habe sich die Zahl der Gruppen auf die 60 nordrhein-westfälische Leistungsgruppen plus die Leistungsgruppe „Spezielle Traumatologie“ reduziert. 

Keine neuen Leistungsgruppen vor 2029

Der Leistungsgruppenausschuss, in dem neben dem Ministerium auch Vertreter der Klinik- und Kassenverbände sitzen, arbeite sowohl an kurzfristigen Klarstellungen als auch an einer mittelfristigen inhaltlichen Überprüfung der Kriterien. Neue Leistungsgruppen seien vor 2029 allerdings nicht zu erwarten.

Auch die Qualitätsanforderungen, etwa beim Personaleinsatz, habe das Ministerium mit dem KHAG überarbeitet. Besonderen Klärungsbedarf habe das Ministerium bei Tages- und Nachtkliniken gesehen, für die nun angepasste Kriterien gelten – etwa, dass sie ärztliches Personal nicht rund um die Uhr vorhalten müssen.

Ausnahmen für die Länder

Ein weiterer Schwerpunkt seien die neuen Ausnahmeregelungen für die Länder: Sie können nun zwei jeweils dreijährige Ausnahmezeiträume nutzen. Länder, die bis Ende 2026 ihre Leistungsgruppen vollständig zuweisen, erhalten dafür mehr Gestaltungsspielraum in Abstimmung mit den Krankenkassen – ein „Goodie“, wie Sell es formulierte.

Sie äußerte sich auch zur Definition von Fachkrankenhäusern. Voraussetzungen für eine Fachkrankenhauszuordnung seien Spezialisierung, Erbringung eines relevanten Versorgungsanteils und Pflicht zur Ausweisung im Krankenhausplan. Die neue Definition gilt erstmals bis 2030 befristet. Die Selbstverwaltung soll bis dahin eine tragfähige, möglicherweise bessere Definition erarbeiten. 

Der Start der budgetwirksamen Vorhaltevergütung verschiebt sich um ein Jahr auf Anfang 2028. Zur besseren Planbarkeit werde eine „Service-Info“ eingeführt: Krankenhäuser, deren Leistungsgruppen bis Ende 2026 gemeldet werden, erhalten demnach frühzeitig eine Abschätzung der finanziellen Auswirkungen.

Der Transformationsfonds wächst auf 29 Milliarden Euro Bundesgeld und wird nun auch für Hochschulkliniken geöffnet. Damit sollen Strukturveränderungen wie Konzentration, Spezialisierung und Digitalisierung langfristig unterstützt werden.

Gesetzgebungsverfahren vor Abschluss

Die finale Entscheidung im Bundesrat steht am 27. März an. Sell zeigte sich zuversichtlich, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHAG) ohne Vermittlungsausschuss beschlossen werden könne und bereits im April in Kraft tritt.

Autor

 Stephan Lücke

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