Kindermedizin

Kassen und Kliniken einigen sich auf Vergütung von Kindermedikament

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Kassen und Kliniken einigen sich auf Vergütung von Kindermedikament
© iStock.com/AVAVA

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat sich kurzfristig mit dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) schnell auf eine Finanzierung für das Arzneimittel „Nirsevimab“ geeinigt. Das Medikament hilft zur Vorbeugung von schweren Infektionen durch das RS-Virus bei Neugeborenen und Säuglingen. „Damit hat die Selbstverwaltung in kürzester Zeit einen wichtigen Beitrag zur Vorsorge für die kleinsten und schutzbedürftigsten Versicherten geleistet“, erklären die Verbände. Vor knapp drei Wochen hatte das Bundesgesundheitsministerium mit einer Verordnung zum Anspruch auf Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe gegen das RS-Virus den Anspruch von Versicherten, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf die prophylaktische Gabe eines monoklonalen Antikörpers geregelt. Die Verordnung des Ministeriums und die Stiko-Empfehlung sehen vor, dass Kinder, die zwischen Oktober und März geboren wurden, möglichst noch vor der Entlassung aus dem Krankenhaus den monoklonalen Antikörper erhalten können. 

Die Selbstverwaltung hat mit der Vereinbarung die Voraussetzung dafür geschaffen, dass die Prophylaxe für alle Krankenhäuser vergütet wird. So können Neugeborenen bereits vor der anstehenden Infektionswelle davon profitieren.
 

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