Die kirchlichen und kommunalen Träger von Krankenhäusern in Baden-Württemberg warnen vor einer Insolvenzwelle und deren Folgen: Durch Forderungen aus der Altersversorgung der Beschäftigten in den betroffenen Kliniken könnten sich bisher unterschätzte Folgekosten für den Steuerzahler ergeben. Dies teilten laut einem Bericht des SWR Landkreistag, Städtetag, Gemeindetag, evangelische und katholische Kirche sowie die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWGK) mit.
Prognose: Defizite könnten auf 1,6 Milliarden Euro steigen
Die Träger fordern die Politik zum Handeln auf: "Es braucht daher dringend ein Krankenhaus-Nothilfeprogramm. Die Kliniken zu stützen, statt es zu Insolvenzen kommen zu lassen, ist am Ende des Tages auch die für den Steuerzahler die günstigste Lösung." Die wirtschaftliche Lage der Kliniken sei verheerend. Die Defizite sollen einer Prognose zufolge von in diesem Jahr bereits 880 Millionen Euro auf 1,6 Milliarden Euro im kommenden Jahr hochschnellen.
Eine Insolvenz eines Krankenhauses führe laut Trägern zum Problem mit der Altersversorgung der Beschäftigten. Bei Insolvenzeröffnung ende die Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungskasse. Über sie sind die Betriebsrenten abgesichert. Die Zusatzversorgungskasse muss satzungsgemäß von den kommunalen oder kirchlichen Krankenhausträgern einen Ausgleichsbetrag für die garantierten aktuellen und künftigen Betriebsrentenansprüche der Krankenhausmitarbeitenden fordern.
Worst Case: Finanzielle Überforderung der kommunalen und kirchlichen Träger
Für ganz Baden-Württemberg erwarten Landkreis- und Städtetag, die Kirchen und die BWGK eine Summe von mehreren Milliarden Euro. "Sowohl kommunale als auch kirchliche Krankenhausträger wären in diesem Fall finanziell komplett überfordert und die Folgen desaströs", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Die Aussichten auf einen Nothilfefonds auf Landesebene sind jedoch schlecht. Bereits im Juli hatte Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) erklärt, dass die finanziellen Möglichkeiten des Landes beschränkt seien. Die Betriebskostenfinanzierung der Kliniken sei unzureichend, liege aber ausschließlich in der Verantwortung des Bundes, so Özdemir.
res
