Klage gegen Kliniksubventionen

Frankfurt scheitert mit Verweis ans Zivilgericht

  • Krankenhausplanung
Frankfurt scheitert mit Verweis ans Zivilgericht
Der Klinikträger Agaplesion klagt gegen die Stadt Frankfurt, weil „trotz unbestrittener Überversorgung kommunale Krankenhäuser in erheblichem Umfang und dauerhaft durch kommunale Subventionen erhalten werden“.  © iStock.com/froxx

Die Stadt Frankfurt ist mit ihrem Versuch gescheitert, die Klage der Frankfurter Diakoniekliniken auf Unterlassung von Millionenzuschüssen an das städtische Klinikum Höchst an ein Zivilgericht zu verweisen.

Damit sei der Versuch gescheitert, den Fall als „rein wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung einzustufen“, wie Agaplesion, der Träger der Diakoniekliniken, erklärt.

Das Bundesverwaltungsgericht hält es für „nicht offensichtlich ausgeschlossen, dass die beanstandete Mittelgewährung der Beklagten eine Ungleichbehandlung von Plankrankenhäusern darstellt“, so das Gericht, das die Verwaltungsgerichtsbarkeit für zuständig erklärt. Zum Sachverhalt der unfairen Mittelverteilung durch die Subventionierung öffentlicher Kliniken in Frankfurt erklärte das Gericht, es sei dem „Hoheitsträger“ zwar nicht verboten, zu differenzieren. Differenzierungen bedürften jedoch „stets der Rechtfertigung durch Sachgründe, die dem Ziel und dem Ausmaß der Ungleichbehandlung angemessen sind.“

Das Bundesverwaltungsgericht weiter: „Dabei ist freigemeinnützigen und privaten Krankenhäusern ausreichend Raum zur Mitwirkung an der Krankenhausversorgung der Bevölkerung zu geben, soweit sie dazu auf Dauer bereit und in der Lage sind.

Ähnliche Klage läuft derzeit in Berlin

Der Klinikträger Agaplesion klagt gegen die Stadt Frankfurt, weil „trotz unbestrittener Überversorgung kommunale Krankenhäuser in erheblichem Umfang und dauerhaft durch kommunale Subventionen erhalten werden“. 

Eine ähnliche Klage gegen staatliche Subventionen für öffentliche Kliniken läuft derzeit in Berlin. Es geht dabei um die Gretchenfrage, ob und zu welchen Bedingungen Kommunen und Länder ihre kommunalen Kliniken quersubventionieren dürfen, ohne dabei Kliniken anderer Träger, die mit den kommunalen Häusern im Wettbewerb stehen, zu benachteiligen.

In den 2010er Jahren hatte der Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK) eine ähnliche Klage (auf Basis des EU-Wettbewerbsrecht) durch alle Instanzen gegen ein kommunales Haus im nordbadischen Calw angestrengt – und verloren.

Die Klage in Berlin führen die DRK Kliniken, unterstützt werden sie von mehreren anderen Trägern. Private und kirchliche Träger wollen in Berlin wie in Frankfurt Druck aufbauen und das Thema auf die politische Agenda hieven. „Zwischen vier und fünf Milliarden Euro wurden allein 2024 von den Kommunen an ihre Krankenhäuser überwiesen. Dies geschieht unabhängig davon, ob sie für die Versorgung der Bürger in einer Stadt oder einem Landkreis nach Experteneinschätzung tatsächlich notwendig sind und obwohl sie mit Patienten- und Mitarbeitermangel zu kämpfen haben“, schreibt Agaplesion in seiner Mitteilung zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts.

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