Niedersachsen

Kommunen dürfen sich für Krankenhäuser verschulden

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Kommunen dürfen sich für Krankenhäuser verschulden
© Gettyimages/Vladimir Lebedev/EyeEm

In Niedersachsen können Kreise und Städte unbegrenzt Kredite aufnehmen, um defizitäre Krankenhäuser zu stützen. Eine Intervention der Aufsichtsbehörden müssen sie nicht fürchten. 

Eine Sprecherin des Innenministeriums bestätigte auf Anfrage von Bibliomed, dass die Kommunalaufsicht des Landes bis auf Weiteres bei der Bewertung der kommunalen Haushalte und der Haushaltssicherungskonzepte die kommunalen Unterstützungsleistungen für Krankenhäuser unberücksichtigt lassen wird. Zuvor hatte unter anderem die Hannoversche Allgemeine Zeitung über entsprechende Signale von Innenministerin Daniela Behrens (SPD) berichtet. Die Sprecherin betonte, dass dies keine neue „Erleichterung“ für die Kommunen sei, sondern lediglich im Rahmen der üblichen kommunalaufsichtlichen Ermessensausübung stattfinde. Für Niedersachsens Kommunen gelten bereits Sonderregelungen zur Bewältigung der Corona-Krise und der Folgen des Krieges in der Ukraine. Die gesetzlichen Erleichterungen zur Deckung von Fehlbeträgen aus den Haushaltsjahren 2022 bis 2025 können von allen Kommunen in Anspruch genommen werden und sind nicht auf größere Städte oder auf solche Kommunen begrenzt, die Krankenhäuser unterhalten.

Marten Bielefeld, Geschäftsführer der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, kritisiert, dass das Kernproblem auch weiterhin ungelöst bleibe. „Wir brauchen dringend für alle Krankenhäuser eine solide Finanzbasis, um überhaupt mit der Reform starten zu können. Dazu zählt insbesondere ein Inflationsausgleich für die Jahre 2022 und 2023.“

Private Kliniken fürchten Nachteile

"Den Sachverhalt als 'Freibrief für Kredite der Krankenhausfinanzierung' zu bezeichnen, wie es Teile der Presse getan haben, geht an der Sache vorbei", sagt Hans-Heinrich Aldag, Geschäftsführer der Waldklinik Jesteburg. Auch wenn die Aufsicht nichts beanstande, müssten die Kommunen die zusätzlichen Mittel aufnehmen und verzinsen. Allerdings gelte in allen Fragen der Krankenhausfinanzierung der Grundsatz der Trägerpluralität, unterstreicht er. "Die geplante 'nicht beanstandete' Schuldenaufnahme von kommunalen Trägern zum Ausgleich der defizitären Betriebskostenfinanzierung durch die öffentliche Hand würde im Zweifel nur den eigenen Krankenhäusern in öffentlicher Trägerschaft zu Gute kommen und wäre damit ein eklatanter Verstoß gegen diesen Gleichheitsgrundsatz", sagt Aldag. In Niedersachsen betrieben freigemeinnützige und private Krankenhausträger zwei Drittel aller Krankenhäuser und versorgen mehr als die Hälfte aller Patienten. 

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi äußerte sich im Rahmen einer Diskussionsrunde in Göttingen zum vergangene Woche verabschiedeten KHVVG. Zwar seien die Korrekturen im Gesetz zu begrüßen. Allerdings wollte er sich noch nicht festlegen, ob das Land dem Gesetz im Bundesrat zustimmen wird, berichtet die HNA. In Niedersachsen müssen Städte, Gemeinden und Kreise demnach derzeit Defizite in Höhe von 600 Millionen Euro für die kommunalen Kliniken ausgleichen.
 

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