Die Landesregierung Schleswig-Holsteins hat den Entwurf für ein neues Landeskrankenhausgesetz beschlossen. Das Kabinett stimmte dem Vorhaben am 18. August in zweiter Lesung zu.
Wie das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein mitteilt, will das Land mit der Neufassung des Gesetzes die bundesweite Krankenhausreform in Landesrecht umsetzen. Die gesetzlichen Änderungen sollen die Grundlage für einen neuen Krankenhausplan schaffen, der parallel zur Reform entsteht.
Krankenhausplanung künftig nach Leistungsgruppen
Kern der Reform ist eine neue Systematik der Krankenhausplanung. Künftig sollen Leistungsgruppen maßgeblich dafür sein, welche Angebote Krankenhäuser vorhalten dürfen. Damit setzt Schleswig-Holstein die Vorgaben des Bundes um.
Für die Psychiatrie sieht der Gesetzentwurf eigene landesrechtliche Regelungen vor. Da die psychiatrischen Fachgebiete nicht Teil der Bundesreform sind, schafft das Land Rechtsgrundlagen für psychiatrische Leistungsgruppen und deren Zuweisung.
Zudem soll die Krankenhausplanung stärker auf Daten gestützt werden. Das Land plant, den Krankenhausplan fortlaufend weiterzuentwickeln und die Verfahren zu vereinfachen. Die Regelungen für die Aufnahme und Herausnahme von Kliniken aus dem Krankenhausplan sollen künftig klarer formuliert sein.
Mehr Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg
Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, den Nachweis von Behandlungskapazitäten für eine länderübergreifende Nutzung zu öffnen. Davon sollen insbesondere Kooperationen mit Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern profitieren. Ziel ist es, Synergien in der Notfallversorgung besser zu nutzen.
Darüber hinaus will das Land die Krisenresilienz der Krankenhäuser stärken. Vorgesehen sind verbindlichere Anforderungen an einheitliche und sichere Kommunikationswege. Auch die sektorenübergreifende Versorgung soll durch vereinfachte Abstimmungsstrukturen verbessert werden.
Entscheidung liegt nun beim Landtag
Nach dem Kabinettsbeschluss geht der Gesetzentwurf zur Beratung und Entscheidung an den Landtag. Die Umsetzung der Krankenhausreform in Schleswig-Holstein ist bis Ende 2026 vorgesehen. Parallel dazu soll ein neuer Krankenhausplan erarbeitet werden.
cs
