Die Bundesländer finanzieren nach Angaben von GKV und PKV weiterhin nur etwa die Hälfte des Investitionsbedarfs der Krankenhäuser.
Die Bundesländer stellen den Krankenhäusern noch immer zu wenige Mittel für deren Investitionen zur Verfügung. Insgesamt beträgt die Investitionslücke in diesem Jahr rund vier Milliarden Euro pro Jahr. Darauf verweisen die Spitzenverbände der gesetzlichen (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV).
Grundlage für diese Einschätzung ist der neue Katalog der Investitionsbewertungsrelationen, mit dem der Investitionsbedarf der Krankenhäuser ermittelt wird. Auf die aktualisierte Fassung haben sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der GKV-Spitzenverband und der Verband der Privaten Krankenversicherung verständigt. Demnach liegt der jährliche Investitionsbedarf der Krankenhäuser bundesweit bei mindestens acht Milliarden Euro. Tatsächlich übernehmen die Bundesländer nach Angaben von GKV und PKV jedoch nur etwa die Hälfte dieser Summe.
"Diese Unwucht führt dazu, dass Krankenhäuser die jährliche Investitionslücke von rund vier Milliarden Euro systemwidrig über die Betriebsmittel, und damit direkt aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgebenden, ausgleichen. Damit wird klar, dass die eigentliche Ursache für die finanziellen Sorgen einiger Kliniken bei den Bundesländern selbst liegt", teilten die beiden Verbände mit. Wenn die Bundesländer die Investitionen nicht zahlen, ließen sie die Kliniken im Stich und verlagerten damit ihre Finanzverantwortung auf die Beitragszahlenden.
Gemäß der dualen Krankenhausfinanzierung kommen die Kostenträger für den laufenden Betrieb auf; die Investionen müssen hingegen die Bundesländer zahlen. Die Investitionsbewertungsrelationen bilden ab, wie viel Investitionsbedarf ein bestimmter Behandlungsfall in einem Krankenhaus verursacht. Je aufwändiger ein Eingriff ist, desto höher fällt die Bewertungsrelation aus. Auf diese Weise lässt sich für jedes Krankenhaus der Investitionsbedarf ermitteln. Die Berechnung der Relationen übernimmt das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).
fa
