Gesundheitspolitik

Linnemanns Maßnahmen für stabile Beiträge

  • Finanzierung
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann © Getty Images/Sean Gallup
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) hat seine Pläne zu Gesetzesvorhaben konkretisiert und den Kommentar des Kanzlers zur Krankenversicherung näher erläutert.

Zum Absichern stabiler Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr sind nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann noch weitere Schritte vorgesehen. Nach dem beschlossenen Spargesetz gebe es „Restanten“, die man angehen müsse, sagte der CDU-Politiker in der Regierungsbefragung im Bundestag. Hintergrund sind unter anderem Zusagen an die Länder für eine Billigung des Spargesetzes der Koalition im Bundesrat. 

Linnemanns Amtsvorgängerin Nina Warken (CDU) hatte den Ländern dafür im Sommer zusätzliche 450 Millionen Euro für die Krankenhäuser und 100 Millionen Euro für Unikliniken in Aussicht gestellt. Die schwarz-rote Koalition kündigte zudem Regelungen zum Absichern der psychotherapeutischen Versorgung an, die es nicht mehr ins Paket schafften. "Das muss alles seriös gegenfinanziert werden, damit wir dieses Ziel Beitragsstabilität halten", erläuterte Linnemann. Vorgesehen ist zur Umsetzung mehrerer Regelungen eine Art "Spargesetz 2".

Pflegeversicherung braucht Finanzspritze

Für die Pflegeversicherung peilt Linnemann an, in der kommenden Woche einen Gesetzentwurf zur finanziellen Stabilisierung im nächsten Jahr ins Kabinett zu bringen. Zugleich stellte er eine erneute kurzfristige Finanzspritze in Aussicht - über ein für dieses Jahr bereitgestelltes Bundesdarlehen von 3,2 Milliarden Euro hinaus. Sein Ministerium und das Finanzressort begutachteten dies gerade. 

Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands, der auch die Pflegekassen vertritt, spitzen sich deren Finanznöte zu. So lief in der ersten Jahreshälfte ein Defizit von 770 Millionen Euro auf. Voraussichtlich im Oktober würden die Einnahmen nicht mehr reichen, um die Pflegeleistungen voll zu finanzieren. Bis zum Jahresende brauche es nochmals 500 Millionen Euro. 

PKV und GKV: Linnnemann konkretisiert Unionsvorstellungen

Nach den Äußerungen von Kanzler Friedrich Merz (CDU) zu einem Gerechtigkeitsproblem zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten hat Linnemann konkrete Ansatzpunkte genannt. Der CDU-Politiker wies in der Regierungsbefragung im Bundestag auf vielfach längere Wartezeiten für Kassenpatienten bei Arztterminen hin. "Es geht darum, dass wir in der Patientensteuerung einfach besser werden", sagte er. 

Angegangen werden solle dies etwa durch die Notfallreform, für die im Laufenden Jahr ein Gesetzentwurf kommen soll. Linnemann verwies auch auf die von der Koalition geplante Einführung eines Systems, bei dem Patienten zuerst in eine Hausarztpraxis gehen sollen, die sie zu Fachärzten überweist. Er gehe davon aus, dass ein Regierungsentwurf dazu im November komme.

Kürzung auch bei Beamten

Mit Bezug auf die Äußerungen des Kanzlers machte er außerdem deutlich, dass nach dem beschlossenen Sparpaket bei den Ausgaben der gesetzlichen Kassen auch Einsparungen bei Leistungen für Beamte in den Blick kommen sollen. Aus den Ländern gebe es Aufforderungen, Maßnahmen aus dem Spargesetz auch auf diejenigen zu übertragen, die Beihilfe bekommen. Dabei gehe es etwa um das Thema Mitversicherung. Für gesetzlich Versicherte kommen nach dem Gesetz Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Privat versicherte Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn - also den Ländern und dem Bund - eine "Beihilfe", die einen bestimmten Anteil der Krankheitskosten übernimmt. 

Merz hatte gesagt, wenn sich in der Bevölkerung der Eindruck verfestige, dass privat Versicherte sofort jede Leistung bekämen und gesetzlich Versicherte Wochen und Monate warten müssten, sei das ein Gerechtigkeitsproblem. Der Kanzler betonte, es gebe gute Gründe für beide Systeme. "Aber wenn die Bevölkerung das als ein so massives Problem ansieht, und ich teile die Einschätzung, dann müssen wir daran etwas ändern." Konkret fügte er hinzu: "Wir haben in der Koalition verabredet, dass wir die Entscheidungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wirkungsgleich auch auf die private Krankenversicherung übertragen." Zunächst blieb offen, was damit gemeint ist.

dpa

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