Rund 4.000 Vollkräfte und 245 Millionen Euro Personalkosten jährlich: Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) verursachen einen erheblichen Aufwand in Krankenhäusern. Mit den ab 2027 steigenden Prüfquoten rechnen 98 Prozent der Kliniken mit einer weiteren Belastung.
Die Bearbeitung von Prüfungen des MD bindet in Krankenhäusern rund 4.000 Vollkräfte.
Die daraus entstehenden Personalkosten belaufen sich auf etwa 245 Millionen Euro pro Jahr. Ab 2027 rechnen 98 Prozent der Krankenhäuser mit steigenden Prüfquoten, zeigt eine Blitzumfrage des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI).
MD-Prüfungen binden 3,9 Vollkräfte je Krankenhaus
Durchschnittlich 3,9 Vollkräfte je Krankenhaus beschäftigen sich überwiegend mit der Bearbeitung von MD-Prüfungen. Der Median liegt bei 2,5 Vollkräften. Das untere Quartil beträgt 1,5 Vollkräfte, das obere Quartil 5,0 Vollkräfte.
Hochgerechnet auf die Grundgesamtheit von 1.038 Allgemeinkrankenhäusern ab 100 Betten sind bundesweit rund 4.000 Vollkräfte überwiegend mit MD-Prüfungen beschäftigt.
Die Erhebung berücksichtigt dabei nur Mitarbeiter, die hauptsächlich für die Bearbeitung dieser Prüfungen zuständig sind.
Personalkosten erreichen 236.016 Euro pro Haus
Die jährlichen Personalkosten für die überwiegend mit MD-Prüfungen beschäftigten Mitarbeiter liegen bei durchschnittlich 236.016 Euro je Krankenhaus. Der Median beträgt 150.000 Euro, das obere Quartil 292.500 Euro.
Auf alle 1.038 Allgemeinkrankenhäuser ab 100 Betten hochgerechnet ergeben sich jährliche Personalkosten von rund 245 Millionen Euro.
Die Hochrechnung erfasst ausschließlich die Personalkosten der hauptsächlich mit MD-Prüfungen befassten Mitarbeiter, nicht aber den gesamten Aufwand der Krankenhäuser.
Prüfquote lag 2025 bei 8,9 Prozent
Für das Jahr 2025 lag die durchschnittliche Prüfquote bei 8,9 Prozent aller Krankenhausrechnungen. Der Median betrug 10 Prozent. Die Quartilswerte lagen bei 6,7 Prozent im unteren und 10 Prozent im oberen Quartil. Im Management Summary rundet das DKI die durchschnittliche Prüfquote auf rund 10 Prozent.
Rund 17 Prozent der befragten Krankenhäuser machten keine Angabe zu ihrer Prüfquote. Die Auswertung beruht deshalb auf den Angaben von 83 Prozent der teilnehmenden Häuser.
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2027 erwarten 98 Prozent der Krankenhäuser eine steigende Prüfquote. Ein Prozent rechnet nicht mit einer Erhöhung, ein weiteres Prozent konnte keine Angabe machen.
Prüfquote steigt auf bis zu 40 Prozent
Mit der Neuregelung des § 275c SGB V verändern sich ab 2027 die Schwellen der Unbeanstandetenquote und die zulässigen Prüfquoten. Die Unbeanstandetenquote bezeichnet den Anteil der Krankenhausrechnungen, die bei der Prüfung nicht beanstandet werden.
Bislang dürfen bei einer Unbeanstandetenquote von mindestens 60 Prozent bis zu 5 Prozent der Rechnungen geprüft werden. Bei einer Quote zwischen 40 und unter 60 Prozent sind es bis zu 10 Prozent. Liegt die Unbeanstandetenquote unter 40 Prozent, beträgt die zulässige Prüfquote bis zu 15 Prozent.
Ab 2027 greift die Prüfquote von bis zu 5 Prozent erst bei einer Unbeanstandetenquote von mindestens 80 Prozent. Bei einer Quote zwischen 65 und unter 80 Prozent können bis zu 20 Prozent der Rechnungen geprüft werden. Liegt die Unbeanstandetenquote unter 65 Prozent, steigt die zulässige Prüfquote auf bis zu 40 Prozent.
Eine Überschreitung der regulären Prüfquote ist bislang bei einer Unbeanstandetenquote von unter 20 Prozent zulässig. Ab 2027 liegt diese Schwelle bei unter 50 Prozent.
Aufschlag steigt von 400 auf 500 Euro
Ab dem 1. Januar 2027 müssen Krankenhäuser bei einer Unbeanstandetenquote von weniger als 80 Prozent neben der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Rechnungsbetrag einen Aufschlag von 500 Euro an die Krankenkasse zahlen. Bislang beträgt der Aufschlag 400 Euro.
53 Prozent der Krankenhäuser haben bereits 2026 zusätzliches Personal für die Bearbeitung von MD-Prüfungen eingestellt oder planen dies. Die betroffenen Häuser haben durchschnittlich rund zwei Vollkräfte neu eingestellt oder sehen einen entsprechenden Personalaufbau vor.
81 Prozent dieser Krankenhäuser begründen den Personalaufbau mit den ab 2027 erwarteten höheren Prüfquoten. Bei 18 Prozent geben sowohl die steigenden Prüfquoten als auch die neuen Leistungsgruppenprüfungen den Ausschlag.
66 Prozent der Leistungsgruppenprüfung abgeschlossen.
Der MD prüft auch, ob Krankenhäuser die bundesweit einheitlichen Qualitätskriterien für Leistungsgruppen erfüllen. Gegenstand der Prüfungen sind unter anderem die Anzahl, Qualifikation und zeitliche Verfügbarkeit des ärztlichen Personals, die medizinisch-apparative Ausstattung und die Vorhaltung zusammengehöriger Leistungsgruppen.
In 66 Prozent der Krankenhäuser war die Leistungsgruppenprüfung zum Befragungszeitpunkt nahezu vollständig abgeschlossen. In weiteren 9 Prozent war sie fortgeschritten. Damit war die Prüfung in drei Vierteln der Häuser nahezu abgeschlossen oder fortgeschritten.
In 4 Prozent der Krankenhäuser hatte die Prüfung begonnen, war aber noch nicht fortgeschritten. In 21 Prozent war noch keine Leistungsgruppenprüfung erfolgt. Damit stand ein Viertel der Häuser noch am Anfang des Verfahrens oder hatte die Prüfung noch nicht begonnen.
9 Prozent nutzen KI bei MD-Prüfungen
Neun Prozent der Krankenhäuser nutzen bereits Künstliche Intelligenz (KI) zur Unterstützung bei der Bearbeitung von MD-Prüfungen. Weitere 51 Prozent planen den Einsatz.
Die durchschnittlichen Sachkosten für Anschaffung und laufenden Betrieb der KI beziffern die Krankenhäuser auf rund 68.000 Euro.
Das DKI führte die Blitzumfrage im Auftrag der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) vom 14. bis 16. September 2026 durch. Bundesweit beteiligten sich 306 Allgemeinkrankenhäuser mit mindestens 100 Betten.
Die Grundgesamtheit umfasst 1.038 Allgemeinkrankenhäuser. Nach Krankenhausgröße sowie der Lage in städtischen oder ländlichen Regionen war der Rücklauf laut DKI repräsentativ für diese Grundgesamtheit.
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