Neustrukturierung

MKK kommen ein Schritt weiter

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MKK kommen ein Schritt weiter
Eingang des geplanten Klinikums Lübbecker Land © LUDES/MKK

In der Neustrukturierung der Mühlenkreiskliniken (MKK) im Kreis Minden-Lübbecke ist ein wichtiger Meilenstein erreicht worden: Der Kreistag habe in dieser Woche den Weg frei gemacht für die Einreichung des Förderantrags zum Bau von zwei Krankenhäusern im Lübbecker Land und in Bad Oeynhausen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen "MAGS NRW) hatte vor mehr als zwei Jahren bis zu 178 Millionen Euro Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds II des Bundes für das Zukunftsprojekt im Kreis Minden-Lübbecke in Aussicht gestellt.

Beantragung von Fördermitteln

Auf Nachfrage von BibliomedManager teilte ein Sprecher der MKK mit, dass der Antrag aktuell fertiggestellt und zunächst vom MAGS NRW geprüft werde. Dieses leite ihn dann an das Bundesamt für Soziale Sicherung weiter, um die Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds II zu beantragen. "Nach ersten Kostenschätzungen werden sich die Gesamtkosten des Projektes auf rund 365 Millionen Euro belaufen. Wir hoffen daher, die volle Fördersumme von 178 Millionen Euro zu erhalten", so der Sprecher.

Der Kreistag habe sich zudem nun für den Entwurf des zuständigen Architekturbüros ausgesprochen, die Entscheidung basiere unter anderem auf den Ergebnissen der Nutzergespräche mit den Mitarbeitern. Ali Doğan, Landrat des Kreises Minden-Lübbecke (SPD) und Verwaltungsratsvorsitzender der MKK, blickt optimistisch in die Zukunft: "Wenn die geplanten Krankenhäuser voraussichtlich im Jahr 2030 in Betrieb gehen, verfügen wir zusammen mit dem Universitätsklinikum Minden, dem Herz- und Diabeteszentrum sowie den zahlreichen Reha-Kliniken in Bad Oeynhausen sicherlich über die modernste Krankenhauslandschaft in ganz NRW."

In den kommenden Monaten will der Kreis gemeinsam mit den Städten und Gemeinden sowie den Mühlenkreiskliniken über die Finanzierung der Neustrukturierung beraten. Im nächsten Schritt werde die Entwurfsplanung erstellt, die bis spätestens Ende 2025 beim MAGS NRW eingereicht werden müsse.

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