Einem ehemaligen Chefarzt der Göttinger Universitätsmedizin wurde das Ruhegehalt aberkannt. Das entschied das Göttinger Verwaltungsgericht bereits Mitte März.
Bis zu einem ausgesprochenen Amtsführungsverbot im Juli 2012 war der Beklagte als Leiter der Abteilung für Gastroenterologie und Endokrinologie im Zentrum für Innere Medizin an der Universitätsmedizin Göttingen tätig. Im sogenannten Göttinger Organspendeskandal soll er eine der zentralen Figuren gewesen sein. In den Jahren 2009 bis einschließlich 2011 soll er in elf Fällen durch manipulierte Blutwerte Einfluss auf die Empfänger von Spenderorganen genommen haben. "Auch wenn ihm kein eigenhändiges Handeln nachzuweisen sei, habe er jedenfalls seine Mitarbeiter in konkreten Fällen angewiesen, Manipulationen vorzunehmen und damit seine Führungsposition missbraucht", teilt das Göttinger Verwaltungsgericht mit. Für die Behandlung eines Transplantationspatienten habe der Beklagte zudem einen Geldbetrag in Höhe von 30.000 Euro ohne Berechtigung vereinnahmt, verschwiegen und erst auf späteren Vorhalt an die Klägerin abgeführt.
Die Schwere des vorliegenden Dienstvergehens führe zu einem endgültigen Vertrauensverlust, der bei Beamten im Ruhestand nach § 14 Abs. 2 Satz 2 NDiszG die Aberkennung des Ruhegehalts gebiete. Die Kammer teile die Bewertung der Klägerin, wonach das vorsätzliche Erschleichen von unberechtigten Organzuweisungen die Grundlagen des ärztlichen Berufs erschüttere.