Die Bundeszuschüsse zur Bekämpfung der Coronapandemie haben zum stärksten Anstieg seit Beginn der Berechnungen im Jahr 1992 geführt: 67,9 Milliarden Euro der Gesundheitsausgaben wurden im Jahr 2020 über staatliche Transfers und Zuschüsse finanziert. Das waren 31,5 Prozent oder 16,3 Milliarden Euro mehr als im Jahr 2019. Der Anteil der staatlichen Zuschüsse und Transfers stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 3 Prozentpunkte auf 15,7 Prozent der laufenden Gesundheitsausgaben von 431,8 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.
Als direkten Bundeszuschuss (re-)finanzierte der Bund über den Gesundheitsfonds im Jahr 2020 unter anderem 9,9 Milliarden Euro für Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen oder Schutzmasken nach der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung. Weitere 3,5 Milliarden Euro zahlte der Bund unter anderem für einen ergänzenden Bundeszuschuss für Testungen nach der Coronavirus-Testverordnung. Zudem erstattete der Bund 1,8 Milliarden Euro der coronabedingten Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung.
Die Sozialversicherungsbeiträge bildeten mit einem Anteil von 62,7 Prozent oder 270,8 Milliarden Euro an den laufenden Gesundheitsausgaben von 431,8 Milliarden Euro deren wichtigste Finanzierungsquelle. Gegenüber 2019 fiel der Anteil jedoch um 1,7 Prozentpunkte. Eine weitere Säule der Finanzierung der laufenden Gesundheitsausgaben bildeten die sonstigen inländischen Einnahmen (zum Beispiel Zahlungen der privaten Haushalte für ambulante und stationäre Pflege) mit 58,8 Milliarden Euro (13,6 Prozent). Durch Pflichtprämien, etwa für die private Krankheitsvollversicherung, finanzierten sich 28,7 Milliarden Euro (6,7 Prozent) der laufenden Gesundheitsausgaben, durch freiwillige Prämien beispielsweise für Krankenzusatzversicherungen 5,6 Milliarden Euro (1,3 Prozent).
Weiterführende Erläuterungen zu den Gesundheitsausgaben und Finanzierung sind im Methodenpapier beschrieben. Detaillierte Daten und lange Zeitreihen zu den Gesundheitsausgaben des Jahres 2020 sind über die Tabellen zur Gesundheitsausgabenrechnung sowie im Informationssystem der Gesundheitsberichterstattung des Bundes abrufbar.