Die Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung hat ihre Empfehlungen zu Mindestvorgaben für Krankenhäuser bekannt gegeben. Das geht aus einer dreiseitigen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) hervor. Unter der Devise „Mehr Qualität und weniger Bürokratie im Krankenhaus“ sollen Patienten einen besseren Überblick über die Qualität der stationären Versorgung bekommen. Die Empfehlungen der Regierungskommission sollen den Weg für die Reduktion der Bürokratie und die Qualitätsförderung in Krankenhäusern ebnen. Explizit solle die „Qualität durch neue – und die Weiterentwicklung bestehender – Instrumente der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements“ gesteigert werden. Im Statement der Regierungskommission heißt es: „Durch eine klare, bundeseinheitliche Zuweisung von Leistungsgruppen mit Mindestqualitätsvoraussetzungen entstehen für die vorgeschlagenen Level Versorgungsstufen, die zu mehr Qualitätstransparenz für die Bevölkerung führen.“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) erklärte: „Die Empfehlung der Regierungskommission betont ein Kernanliegen der Bundesregierung: die Qualität der Versorgung zu verbessern. Deutschland gibt überdurchschnittlich viel Geld für Gesundheit aus, die Ergebnisse sind aber zu häufig nur Mittelmaß. Bei der Lebenserwartung fallen wir deutlich hinter vergleichbare Staaten in Westeuropa zurück. Dass bessere Qualität nicht notwendigerweise mehr Bürokratie bedeuten muss, ist ein wichtiger Ansatz, den wir im Regierungshandeln verfolgen werden.“
„Mehr Qualität und weniger Bürokratie“: Die Empfehlungen der Regierungskommission im Detail
(lt. Pressemitteilung)
- Überprüfung aller bisherigen Instrumente der Qualitätssicherung.
- Oberstes Gebot für Nachweise sollte weniger Bürokratie und Praxistauglichkeit sein.
- Wo immer möglich sollen vorhandene Daten zum Beispiel aus Abrechnungs- oder Sozialdaten sowie Krankenhausinformationssystemen genutzt werden.
- Stabil unauffällige Einrichtungen sollten erst nach drei Jahren wieder überprüft werden.
- Qualitätsindikatoren sollten möglichst auf Empfehlungen von S3-Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften beruhen.
- Vorhandene Zertifikate, die wissenschaftlichen Kriterien nicht genügen, sollten nicht mehr finanziert oder von Krankenhäusern nicht erworben werden. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) soll Kriterien für die Bewertung von Zertifikaten erarbeiten.
- Auch für nichtärztliche Behandlungsarten (Qualität der Leistungen der Pflege unter anderem Gesundheitsberufe) sollen Standards entwickelt werden.
- Gesundheitseinrichtungen, die sogenannte Indikationsboards etablieren, sollen dafür mit einer qualitätsabhängigen Vergütung belohnt werden.
- Berücksichtigt werden sollen nicht nur klinische Daten, sondern auch die Patientenperspektive: Daten aus Patientenbefragungen zu Outcomes (PROMs) und Prozessen (PREMs) sollen daher zur Qualitätsbewertung herangezogen werden, für alle Krankenhäuser verbindlich sein und Bestandteil der qualitätsabhängigen Vergütung werden.
- Die Qualitätssicherung im ambulanten und stationären Sektor sollte angeglichen werden. Auch die Vorgehensweisen in den Bundesländern sollten harmonisiert werden.
- Einführung eines (freiwilligen) Zertifikats für Krankenhäuser, die sich mit Gesundheitseinrichtungen aus der Region vernetzen und eng zusammenarbeiten. Damit verbunden: Aufstockung des Vorhaltebudgets um bis zu zwei Prozent.
- Weiterentwicklung des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements (QM-RL) zu einem klaren Anforderungskatalog. Bei erfolgreicher (freiwilliger) Auditierung sollten Krankenhäuser ihr Vorhaltebudget um bis zu zwei Prozent aufstocken können.
- Wer mit Methoden des „Shared Decision Making“ arbeitet – einer Form der Kommunikation, in der sich Arzt und Patient auf Augenhöhe begegnen und Informationen für Laien verständlich vermittelt werden – soll ebenfalls mit einer qualitätsabhängigen Vergütung belohnt werden.