Im März 2024 waren rund 39.000 Leiharbeitnehmer in Pflegeberufen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren zehn Prozent weniger als ein Jahr zuvor, heißt es mit Verweis auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion.
Die Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege könne einen Beitrag dazu leisten, kurzfristig und flexibel auf Belastungsspitzen zu reagieren, erklärt die Regierung. Allerdings führe nach Einschätzung der Konzertierten Aktion Pflege die Nutzung der Arbeitnehmerüberlassung zu Belastungen für die Stammbelegschaften, die beispielsweise verstärkt Wochenend- und Nachtdienste übernehmen müssten. Auch verlören Leiharbeitnehmer die dauerhafte Einbindung in ein Pflegeteam und die Möglichkeit, zu den Pflegebedürftigen eine langfristige Bindung aufzubauen. Deshalb könne die Arbeitnehmerüberlassung nur ein ergänzendes Instrument sein.
Das Problem mit der Leiharbeit in der Pflege ist Gegenstand vieler Diskussion. Der Fachkräftemangel befördert die Leiharbeit, die für Krankenhäuser unterm Strich teurer ist als festangestellte Stammkräfte. Die Rufe nach einem Verbot von Leiharbeit verhallen jedoch – einerseits, weil das juristisch grenzwertig ist und andererseits, weil der Markt auf die Leihkräfte angewiesen ist.