Das St. Joseph-Krankenhaus kann seinen Betrieb trotz Insolvenz fortsetzen: Die Gläubigerversammlung hat der Fortführung im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zugestimmt. Parallel laufen die Gespräche über eine Übernahme durch den Eifelkreis Bitburg‑Prüm.
Die Gläubigerversammlung hat einstimmig im Insolvenzverfahren der St. Joseph-Krankenhaus gGmbH beim Amtsgericht Bitburg der Fortführung des Krankenhausbetriebs zugestimmt. Das Haus soll das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung unter Aufsicht des Sachwalters, Rechtsanwalt Jakob Joeres, fortsetzen, teilt die betraute Kanzlei Niering Stock Tömp Rechtsanwälte mit.
Einigkeit besteht zudem darüber, die bereits fortgeschrittenen Gespräche mit dem Eifelkreis Bitburg-Prüm über eine endgültige Übernahme des Krankenhauses sowie die dafür erforderliche Zwischenmaßnahme einer Verlustübernahme zeitnah zum Abschluss zu bringen.
Nach derzeitigem Stand soll der Krankenhausbetrieb mit seinen rund 450 Mitarbeitenden nach dem Verständnis von Eigenverwaltung und Sachwalter spätestens zum Ende des Jahres 2026 vollständig an den Landkreis mit Unterstützung eines regionalen Partners, gehen.
Die Generalbevollmächtigten aus der Kanzlei Niering Stock Tömp Rechtsanwälte, Sachwalter Rechtsanwalt Joeres und der zuständige Landrat Andreas Kruppert wollen die aktuell geführten Verhandlungen über die vertraglichen Modalitäten einer Verlustübernahme möglich kurzfristig finalisieren und unterschriftsreif abstimmen, heißt es weiter. Ziel sei, Verbindlichkeit und Planungssicherheit für die Belegschaft und Region zu schaffen.
Am 30. April folgt im Amtsgericht Bitburg die nächste Gläubigerversammlung.
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