Fehlerhaftes Auszahlungsverfahren

Corona-Bonus kommt bei vielen Pflegekräften nicht an

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Laut Bundesrechnungshof haben viele Beschäftigte in Pflegeheimen keine Corona-Prämie erhalten.
Laut Bundesrechnungshof haben viele Beschäftigte in Pflegeheimen keine Corona-Prämie erhalten. © iStock.com/amriphoto

Die Auszahlung des 2020 versprochenen Corona-Bonus für Pflegepersonal in Kliniken und Pflegeheimen ist offenbar mangelhaft erfolgt. Das geht aus einem bislang noch unveröffentlichten Bericht des Bundesrechnungshofs (BRH) hervor, über den am Donnerstag NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" berichtet haben. Demnach sei das Auszahlungsverfahren fehler- und missbrauchsanfällig.

BRH-Kritik: Missbrauch wird nicht effektiv gegengesteuert 

Bis zu 1.500 Euro hatte der damalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) versprochen. Doch zahlreiche Pflegeeinrichtungen hätten "keine Auszahlung der Bundesmittel" beantragt. Manche Einrichtungsbetreibende hätten die Prämie sogar "zu Unrecht" auch für sich selbst geltend gemacht. Dabei teilte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) seinerzeit auf seiner Webseite mit: "Um den vom Bund finanzierten Teil des Bonus zu erhalten, müssen Sie als Beschäftigter nichts tun. Sie erhalten den Bonus automatisch von Ihrem Arbeitgeber. Dieser muss Sie auch über den Bonus informieren." Weitere Kritik des BRH: In weiten Teilen sei und werde absehbarem Missbrauch in der Mittelverwendung nicht mit Verfahrensregelungen effektiv gegengesteuert.

Herausforderungen bleiben auch beim neuen Bonus bestehen

Also auch um die neuerliche Corona-Prämie scheint es nicht besser gestellt zu sein. Mit der im Juni beschlossenen Prämie wollte der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) alles besser machen. Die Auszahlungen der Prämie an die 1,2 Mio. Beschäftigten soll jedoch nach dem gleichen Muster erfolgen wie in der ersten Runde. Der BRH fürchtet nun nach Angaben des Rechercheverbunds, "dass sich damit die Anfälligkeit des bisherigen Verfahrens für Fehler und Missbrauch" beim Pflegebonus fortsetzt. Gleichwohl hielt der GKV-Spitzenverband im Juli fest, dass die Einrichtungen gesetzlich verpflichtet seien, die Prämie spätestens bis 31. Dezember an die Beschäftigten weiterzugeben.

Kritik vom Pflegerat

Bereits im Frühjahr hatte der Deutsche Pflegerat die "viel zu geringe" Prämie und die geplante Aufteilung kritisiert. Sie sei "völlig unverständlich und durch nichts gerechtfertigt". Das werde zu einem "enormen Unmut" vieler professionell Pflegender führen. Der BRH-Bericht soll den Medienangaben nach im November im zuständigen Haushalts- und Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags beraten und erst dann veröffentlicht werden. Das BMG habe bereits Stellung bezogen und der BRH diese Hinweise berücksichtigt. Das bedeute: Was der Prüfbericht an Kritik enthalte, habe das Ministerium aus Sicht des Rechnungshofs nicht entkräften können.

Autor

 Nadine Millich

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