Gescheiterter Maskendeal

Warum Achim Schütz 2,2 Millionen Euro an Niedersachsen zahlen muss

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Warum Achim Schütz 2,2 Millionen Euro an Niedersachsen zahlen muss
Der Niedersächsische Landtag hat eine Petition des früheren Klinikchefs Achim Schütz abgelehnt, mit der er eine Billigkeitslösung im Zusammenhang mit einem gescheiterten Maskengeschäft aus der Corona-Pandemie erreichen wollte. © iira116/pixabay

Der Niedersächsische Landtag hat eine Petition des früheren Klinikchefs Achim Schütz abgelehnt, mit der er eine Billigkeitslösung im Zusammenhang mit einem gescheiterten Maskengeschäft aus der Corona-Pandemie erreichen wollte. Schütz muss also dem Land Niedersachsen rund 2,2 Millionen Euro erstatten.

Nach der Begründung des Petitionsausschusses sieht der Landtag keine Handhabe zur Abhilfe. Insbesondere könne der Landtag nicht in gerichtliche Entscheidungen eingreifen oder diese abändern.

„Das Ergebnis enttäuscht mich natürlich“, sagte Schütz. Die Petition habe nicht darauf gezielt, das Urteil zu ändern, sondern einen besonderen Härtefall sichtbar zu machen. Nun liege die Verantwortung „allein bei der Landesregierung“, insbesondere beim Sozialministerium. 

Maskenbeschaffung in Extremsituation

Der Fall geht auf die erste Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 zurück. Schütz war damals Geschäftsführer der Elbe-Jeetzel-Klinik in Dannenberg. Für das Klinikum und insbesondere die Geriatrie sollte er hochwertige Atemschutzmasken besorgen. Er vermittelte ein Angebot eines Unternehmens an das Land. Diese Firma versprach FFP2-Masken aus Dubai, allerdings nur in einer Stückzahl, die über den Bedarf des Hauses weit hinausging. Da die Masken kurzfristig benötigt wurden und ein Beschaffungsvorgang über die Klinik aufgrund der Konzernstruktur als zu langsam galt, schickte Schütz das Angebot schriftlich auf einem privaten Briefbogen ans Sozialministerium - diesem Angebot stimmte das Land zu und überwies den Betrag an die Firma. Die Lieferung blieb jedoch aus.

Schütz setzte später auf eigene Kosten eine Schadensersatzforderung gegen den Lieferanten durch. In diesem Zuge habe das Land laut Schütz auch mündlich zugesagt, man wolle eine einvernehmliche Lösung finden. Der Lieferant meldete jedoch Insolvenz an, und Gelder waren nicht mehr verfügbar.

Während die Staatsanwaltschaft heute gegen jene Verantwortliche ermittelt, vollstreckt das Land seine Forderung ausschließlich gegen Schütz. Betroffen sind nach seinen Angaben zentrale Vermögenswerte wie Wohnhaus und Altersvorsorge.

Hoffnung auf Billigkeitsprüfung 

Aus diesem Grund hat Schütz beim Land einen Antrag auf Billigkeitsprüfung zur Forderung nach § 59 der Landeshaushaltsordnung gestellt. Er beruft sich insbesondere auf die atypische Lage der damaligen Versorgungsnot inmitten der Pandemie. Er hofft auf eine Lösung, die seine wirtschaftliche Existenz nicht vollständig zerstört. „Ich bin ausdrücklich an einer einvernehmlichen, gesichtswahrenden Lösung interessiert“, sagte er. Er habe Vergleichsvorschläge unterbreitet und sei zu Zugeständnissen bereit. 

Der Vertragsschluss zwischen Achim Schütz und dem Land Niedersachsen sei rechtskräftig bestätigt, so ein Sprecher von Schütz. "Der laufende Antrag von Herrn Schütz auf Billigkeitsprüfung stellt diesen auch nicht infrage, sondern vielmehr dessen vollständige Vollstreckung allein gegen ihn."

„Verantwortung übernehmen funktioniert nur, wenn Risiken nicht vollständig individualisiert werden“, sagt Schütz. „Formale Fehler in einer Extremsituation, verbunden mit betrügerischem Verhalten eines Dritten, verlangen eine besondere Würdigung – keine schematische Vollstreckung.“

Autor

 Christina Spies

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