Eine Änderungskündigung zur Anpassung an die gesetzlichen Bestimmungen ist sozial gerechtfertigt – so ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das im vorliegenden Beitrag dargestellt wird.
Der Fall
Einem ärztlichen Direktor und leitenden Chefarzt wurde eine Änderungskündigung ausgesprochen. Er hatte ein Liquidationsrecht für vom Patienten gesondert gewählte ärztliche Leistungen. Nach dem Arbeitsvertrag musste er zehn Prozent der Honorareinnahmen an einen ihm nachgeordneten Mitarbeiterpool…