In aller Kürze:
Das BAG hat im Urteil vom 25. April 2013 den Überstundenbegriff bei Wechselschichtarbeit im Bereich des TVöD ausgelegt. Im Gegensatz zu anderen Verlautbarungen führt das keineswegs zur Konsequenz, dass Monatsdienstpläne nicht mehr sinnvoll sind. Es wird allerdings klargestellt, wann Überstunden anfallen und was der Dienstplangestalter zur Vermeidung machen kann. Dies wird im vorliegenden Beitrag ausführlich dargestellt.
Problemstellung
Es gibt Referenten, die zurzeit die…