Änderungen des Vertragsarztrechts schlagen die Brücke von der Praxis zur Klinik

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.04.2005

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 4/2005

In aller Kürze
Nach dem Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Vertragsarztrechts (Vertragsarztrechtsänderungsgesetz – VÄG) wird zukünftig „die Tätigkeit in oder die Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus nach § 108 SGB V oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung nach § 111 SGB V mit der Tätigkeit des Vertragsarztes vereinbar sein“. Im Übrigen enthält der Gesetzesentwurf weitere Änderungen, die künftig moderne, den Patientenbedürfnissen angepasste Organisationsformen ermöglichen.

 

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