Krankenhäuser und Pflegeheime können unter bestimmten Voraussetzungen für Leistungen, die über die Regelleistungen hinausgehen, eine gesonderte Vergütung berechnen. Der Bundesgerichtshof hat sich in der vorliegenden Entscheidung mit den Voraussetzungen der Berechnung von Zusatzleistungen durch Pflegeheime gegenüber gesetzlich versicherten Pflegebedürftigen beschäftigt.
Leitsatz
In Heimverträgen mit Leistungsempfängern der Pflegeversicherung bedarf die Gewährung und Berechnung von…