Problemstellung
Nach der letzten Umfrage des Deutschen Forums für Erbrecht haben nur rund 25 % der in der Bundesrepublik Deutschland Lebenden eine letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) getroffen (1). Da die Quote auch mit zunehmendem Alter nur bis 48 % ansteigt (60 Jahre und älter), kann man davon ausgehen, dass der Prozentsatz der Patienten, die palliativ versorgt werden und die zu Beginn der palliativen Pflegephase bereits über ein Testament verfügen, etwa gleich wenn nicht…
Unterstützung bei der Testamentserstellung und Haftung bei Falscahberatung
Pflege- & Krankenhausrecht
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