Außer Spesen nichts gewesen. Mit diesem Ergebnis muss ein Arbeitgeber rechnen, wenn er mit den Mitarbeitern in Fortbildungsvereinbarungen zu von ihm finanzierten Weiterbildungskosten Rückzahlungsmodalitäten vorsieht, die die Mitarbeiter unangemessen benachteiligen oder auch anderweitig nicht den Anforderungen an das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, §§ 305ff BGB, genügen. Klauseln, die eine unangemessene Benachteiligung des jeweils betroffenen Arbeitnehmers beinhalten, führen auch…
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Rückzahlungsmodalitäten
Aus-, Fort- und Weiterbildungskosten
Pflege- & Krankenhausrecht

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