Frage des Leiters einer Heimaufsichtsbehörde:
Die Pflegekassen wollen die Expertenstandards des Deutschen Netzwerks für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) nicht übernehmen. Sie berufen sich auf § 113 a SGB XI, in dem geregelt ist, dass die Entwicklung und Aktualisierung von Expertenstandards in die Verantwortung der Parteien der Pflegeversicherung fällt. Sie haben deshalb auch eine Verfahrensordnung vorgestellt, in der das DNQP nur in Ziffer 7 kurz erwähnt wird, ohne dass es selbst…
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Frage 110: Expertenstandards des DNQP – zur Bedeutungslosigkeit verurteilt?
Pflege- & Krankenhausrecht

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