Sturz bei Gehübungen auf dem Stationsflur

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.01.2005

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 1/2005

Selbst in Krankenhäusern ist ein Großteil der Stürze schicksalhaft und nicht dem Dienstleister zuzurechnen. Hierzu ein typisches Beispiel aus der Regulierungspraxis.

In aller Kürze

Bei Gehübungen im Rahmen der Mobilisation nach komplizierter Unterschenkelfraktur, die operativ durch eine offene Reposition, eine Zugschraubenosteosynthese sowie die Anlage eines Fixateur externe versorgt wurde, muss sich der behandelnde Physiotherapeut lediglich in unmittelbarer Nähe der Patientin – vor, hinter…

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