Bundessozialgericht, Urteil vom 22.07.2004 - AZ.: B 3 KR 5/03 R

Zur Abgrenzung der Leistungsverpflichtung bei Hilfsmittelversorgung in Pflegeheimen

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • 01.01.2005

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 1/2005

Streitig ist die Versorgung der Klägerin mit einem Faltrollstuhl mit verstellbarer Rückenlehne und Fußstützen (Lagerungsrollstuhl) sowie mit einer Fixationsweste für den Oberkörper auf Kosten der beklagten Krankenkasse.

Leitsätze
1. Die Abgrenzung der Leistungsverpflichtung der gesetzlichen Krankenversicherung bei der Hilfsmittelversorgung in Pflegeheimen von der Vorhaltepflicht des Heimträgers hat danach zu erfolgen, ob noch eine Krankenbehandlung und ein Behinderungsausgleich im Sinne…

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