Frage der Pflegeleiterin eines Hospizes:
Unser Einrichtungsleiter verlangt von uns Pflegefachkräften, das vom Arzt verordnete Schmerzmittel Metamizol nicht zu verabreichen, weil wir uns strafbar und haftbar machen würden, wenn wir trotz Wissen über die eklatanten Nebenwirkungen Metamizol bei Patienten verabreichen, bei denen der Arzt uns keine schriftliche Aktennotiz darüber hinterlassen hat, dass er den Patienten über die Nebenwirkungen aufgeklärt hat. Im übrigen würde dies indirekte…
Frage 89: Erfüllt das Verabreichen des Schmerzmittels Metamizol den Tatbestand der indirekten Sterbehilfe?
Pflege- & Krankenhausrecht
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