Auch gerichtliche Entscheidungen in Angelegenheiten des Heimrechts sind eher selten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte sich im Rahmen einer heimrechtlichen Angelegenheit mit der Frage der Angemessenheit der Entgelte für Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI zu beschäftigen.
Der Sachverhalt
Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte sich in seinem Urteil vom 07.10.2003 mit Fragen der Zulässigkeit der Abrechnung von Entgelten für Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI zu befassen. Die klägerische…