Praxisverbünde sind auch unter Einbindung von Krankenhäusern möglich. Vorliegender Beitrag stellt dar, inwiefern das geltende Recht unter dem Deckmantel einer „Praxisverbund"-Struktur auch für sektorenübergreifende, also ambulant-stationäre, Modelle
Gestaltungsspielräume schafft.
Problemstellung
Wenn von „Praxisverbünden"(1), „Praxisnetzen"(2) oder gar „vernetzten Praxen"(3) die Rede ist, denken die meisten dabei wohl erst einmal nicht an Krankenhäuser. Das mag an den etwas einseitig…