Im vorliegenden Beitrag wird am Beispiel der Flucht eines psychisch Kranken aus der geschlossenen Psychiatrie der Spagat zwischen Aufsichtspflichten der Verantwortlichen der Einrichtung und der freie Umgang mit dem Patienten als Voraussetzung einer Behandelbarkeit einerseits sowie die normative Kraft des Faktischen im Hinblick auf eine negative Presse anschaulich dargestellt.
Problemstellung
In der Praxis eines Heilwesen-Haftpflichtversicherers geht es immer wieder um Schadensfälle aus der…