Frage eines Leiters einer Medizintechnik eines Universitätsklinikums:
„Dürfen wir Mitarbeiter der Medizintechnik-Werkstätte, die vor Jahren für die Wartung und Reparatur von nicht elektrisch betriebenen Medizingeräten eingesetzt wurden, aufgrund der erlangten Erfahrung, für die Reparatur und Wartung von elektrisch betriebenen Medizinprodukten einsetzen, insbesondere eigenverantwortlich im Bereitschafts- bzw. Nachtdienst?“
Antwort des Rechtsexperten:
1. „Nicht-Elektrofachkräfte“, die…