In aller Kürze: Der Mehrleistungsabschlag soll nach dem jüngsten Urteil des 3. Senats des Bundesverwaltungsgerichts nicht genehmigungsbedürftig sein. Der Autor setzt sich mit diesem Urteil kritisch auseinander.
Einleitung
Das Bundesverwaltungsgericht lässt aufhorchen: Mit Urteil vom 30. Mai 2013 vertritt das Gericht erstmals die Auffassung, ein bestimmter einzelner Regelungsgegenstand der Entgeltvereinbarung für Krankenhäuser bedürfe nicht der Genehmigung durch die zuständige Landesbehörde.…