In aller Kürze
Das GKV-Finanzierungsgesetz soll mit seinen Neuregelungen grundsätzlich am 01.01.2011, zum Teil bereits zum 22.09.2010 (rückwirkend) in Kraft treten. Für die Krankenhäuser ist ein Vergütungsabschlag für zusätzlich vereinbarte Leistungen sowie der Ansatz einer gekürzten Veränderungsrate vorgesehen. Darüber hinaus sieht das Gesetz weitere krankenhausrelevante Änderungen vor.
Einleitung
Für die Kenner der Materie ist es ein immer wieder kehrender Vorgang: Der Bundestag…