Einleitung
Der Bundesgerichtshof war in den letzten 20 Jahren im Bereich der Sterbehilfe außerordentlich aktiv (1). So war diese zunächst geprägt durch zwei sich diametral entgegenstehende Entscheidungen. Zum einen des ersten Strafsenats aus dem Jahre 1994, zum anderen Ende des 12. Zivilsenats vom 17. März 2003. Der Strafsenat hatte "frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen des Patienten" als bloßes Indiz für den zu ermittelnden mutmaßlichen Willen angesehen. Der 12. Zivilsenat setzte…
Nochmals: Sterbehilfe zwischen Selbstbestimmung und Zwangsfürsorge
Pflege- & Krankenhausrecht
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