Mit Urteil vom 31. März 2010 hat das von der Apostolischen Signatur beauftragte Gericht unter dem Vorsitz des Aachener Bischofs Dr. Heinrich Mussinghoff die Möglichkeit kirchlicher Rechtsträger bestätigt, dass verselbstständigte Einrichtungen in privatrechtlicher Form außerhalb des kirchlichen Arbeitsrechts betrieben werden können. Damit entfaltet das Urteil seine Wirkung auch und gerade gegenüber den katholischen Krankenhäusern und Alten-, Pflegeeinrichtungen, die regelhaft in der Rechtform…
Verselbstständigte katholische Einrichtungen auch außerhalb des kirchlichen Arbeitsrechts
Pflege- & Krankenhausrecht
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