Aufgrund des neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) sind Heimverträge seit dem 01.10.2009 und bereits vor dem 01.10.2009 bestehende Heimverträge seit dem 01.05.2010 nach dem WBVG und nicht mehr nach dem Heimgesetz (HeimG) zu gestalten.
Das WBVG versteht sich als Gesetz zum besonderen Verbraucherschutz und verlangt erheblich mehr Informationen und Regelungen in den Verträgen als vorher das HeimG.
Nach dem WBVG (1) sind nun:
a) umfassende Beschreibungen des allgemeinen und des…