Im Anschluss an die in PKR 3/09 dargestellten Pflichten des ärztlichen Personals wird der Beitrag nunmehr mit den Pflichten des Pflegepersonals und den Pflichten des Krankenhausträgers fortgesetzt.
Haftungsrisiken des leitenden beziehungsweise vorgesetzten Pflegepersonals
Der Pflichtenkanon der leitenden bzw. vorgesetzten Pflegekräfte liegt, im Gegensatz zum Pflichtenkanon der Ärzte, der vorwiegend auch im Bereich der Anordnungsverantwortung angesiedelt ist, vornehmlich im Bereich der…