In PKR 3/09 wurde das Dritte Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts behandelt, wobei dort nur der Hintergrund dieser Regelung, die betreuungsrechtliche Regelung der Patientenverfügung und die Mitwirkung des Betreuungsgerichts, dargestellt wurde. Im folgenden geht es um die betreuungsrechtliche Neuregelung der Ermittlung des Willens des Patienten und um Zweifelsfragen.
Grundzüge des Patientenrechts
Eine ärztliche oder pflegerische Behandlung (künstliche Beatmung, künstliche Ernährung,…