Das AGG besteht erst seit 18. August 2006 und muss bereits gesetzgeberisch geändert werden, nämlich durch Änderungsgesetz, das am 19. Oktober 2006 vom Bundestag beschlossen wurde und im Laufe noch dieses Jahres in Kraft treten soll. Bei den Auswirkungen auf die Pflegeeinrichtungen zeigt sich, dass die Umsetzung mit etlichen praktischen Rechtsproblemen verbunden ist, die vorliegend etwas ausführlicher dargestellt werden. Abgestellt werden kann im Übrigen auf den Beitrag in PKR 2/2006, S.…

Praktische Rechtsprobleme mit dem AGG
Pflege- & Krankenhausrecht

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