Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) und Integrierte Versorgung (IV) - Begriffe, die seit Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2004 für erhebliche Unruhe im deutschen Gesundheitswesen gesorgt haben. Die in § 140a bis d SGB V statuierte Integrierte Versorgung zielt abstrakt auf die längst überfällige Verzahnung der verschiedenen Leistungssektoren (stationär, ambulant, Rehabilitation und Pflege) ab. Als konkrete Ausprägung davon ermöglichen Medizinische…
BibliomedManager

Medizinische Versorgungszentren - Ein Erfahrungsbericht
Pflege- & Krankenhausrecht

Die vollständige Ansicht steht nur unseren registrierten Usern zur Verfügung. Werden Sie auch Abonnent.