Praxisfrage 156

Dürfen Pflegekräfte ohne Wissen ihres Arbeitgebers Aromastoffe am Patienten einsetzen?

  • Pflege- und Krankenhausrecht
  • Praxisfragen
  • 29.03.2019

Pflege- & Krankenhausrecht

Ausgabe 2/2019

Seite 64

Frage einer Aroma­expertin

Pflegekräfte setzen in ihrer Arbeit auch Aromastoffe ein. Haben Sie da eine gewisse berufliche Freiheit?

Antwort des Rechts­experten

„Gewisse berufliche Freiheiten“ gibt es nur für Pflegekräfte, die selbstständig beruflich tätig sind. Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen, seien es Krankenhäuser, Hospize, Pflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegedienste, sind fremdbestimmt als Arbeitnehmer tätig und haben als Besitzdiener i. S. d. § 855 BGB keine Verfügungsrechte.…

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