Frage einer Aromaexpertin
Pflegekräfte setzen in ihrer Arbeit auch Aromastoffe ein. Haben Sie da eine gewisse berufliche Freiheit?
Antwort des Rechtsexperten
„Gewisse berufliche Freiheiten“ gibt es nur für Pflegekräfte, die selbstständig beruflich tätig sind. Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen, seien es Krankenhäuser, Hospize, Pflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegedienste, sind fremdbestimmt als Arbeitnehmer tätig und haben als Besitzdiener i. S. d. § 855 BGB keine Verfügungsrechte.…