Problemstellung
Es hat sich noch nicht bis zu jedem Personalverantwortlichen in Pflegeunternehmen und Krankenhäusern herumgesprochen: Arbeitnehmer haben unter bestimmten Voraussetzungen einen regelrechten Anspruch auf Teilzeit. Es kann sogar passieren, dass dieser Anspruch automatisch greift. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber auf den Wunsch des Mitarbeiters nach Teilzeit nicht oder nicht richtig reagiert. Da es seit dem 1. Januar 2019 außerdem die neue Brückenteilzeit gibt, lohnt sich ein…