Nachgefragt

„Das Interesse an flexibler Arbeit ist nach wie vor groß“

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  • 05.03.2026

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Ausgabe 3/2026

Seite 196

Dr. Josephine Charlotte Hofmann leitet den Bereich Zusammenarbeit und Führung am Forschungsbereich Unter- nehmensentwicklung und Arbeitsgestaltung des Fraunhofer IAO/Universität Stuttgart IAT.

Es wäre sinnvoller, die Vollzeiterwerbstätigkeit attraktiver zu gestalten, statt den Rechtsanspruch auf Teilzeit abzuschaffen, sagt Arbeitsmarkt-Forscherin Dr. Josephine Charlotte Hofmann.

Der Begriff „Lifestyle-Freizeit“ hat für viel Wirbel gesorgt. Ist Life inzwischen wichtiger als Work geworden?

Nein, das denke ich nicht. Ich kann mir vorstellen, dass in den vergangenen Jahren teilweise der Eindruck entstanden ist, dass Themen rund um Vereinbarkeit auch als Baustein von Arbeitgeberattraktivität stark in den Vordergrund gerückt sind. Auch wenn der Arbeitsmarkt sich zu drehen scheint und damit vereinbarkeitsorientierte Angebote vermeintlich weniger recruitingrelevant werden: Sie stehen auf den verschiedensten Rankings einschlägiger Befragungen ganz oben.

Weshalb?

Wegen klassischer Kinderbetreuungspflichten, Pflegearbeit, Weiterbildung, Ehrenämtern oder manchmal auch schlicht deshalb, weil man damit individuelle Belastungen einzudämmen versucht. Wir haben spätestens seit der Coronapandemie eine andere Selbstverständlichkeit für ortsflexible Arbeit. Das Interesse an Reizthemen wie der Vier-Tage-Woche zeigt – allen politischen Aussagen zum Trotz – ein großes Interesse an orts- und ganz klar auch zeitflexiblen Formen der Arbeitsgestaltung, die mit den Anforderungen heutiger Lebenswirklichkeiten in Übereinstimmung zu bringen sind.

Sollte der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit eingeschränkt werden?

Ich halte das für einen falschen Weg. Vielmehr sollten Fehlanreize für Teilzeit, wie zum Beispiel das Ehegattensplitting, endlich beseitigt werden und die Rahmenbedingungen für ein höheres Stundenkontingent, etwa durch bessere Kinderbetreuungsangebote, besser werden.

Sollten in der Debatte um eine angemessene Arbeitszeit branchenspezifische Unterschiede berücksichtigt werden, beispielsweise für Pflegekräfte?

Ich denke, dass hier branchenspezifische Tarifverträge und auch betriebsindividuelle Ausgestaltungen nötig, möglich und zum Teil auch praktiziert werden. Wir müssen daran arbeiten, Arbeit so zu gestalten, dass Teilzeit nicht aus schierer Überbelastung zum Mittel der Wahl wird.

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